Kurzinfo

Absage Herbstmarkt am 07./08.11.2020 in Jena   in der POM-Arena am Jenzigweg. Mehr

AGB

Allgemeine Veranstaltungsbedingungen und Marktregeln

1.     Vertragsschluss
Die nachfolgenden Veranstaltungsbedingungen und Marktregeln gelten zwischen dem Standplatzmieter – künftig Mieter oder Aussteller - und Heidi Kubieziel, Zitzmannstraße 15, 07743 Jena, für die Veranstaltungen, die unter dem Namen „Kreativarena“ in der Festhalle Ilmenau oder in der DRK-3-Felderhalle, Jenzigweg 33, 07749 Jena durchgeführt werden.
Mit dem Anmeldeformular kann sich der Aussteller um einen Standplatz bei der Veranstaltung bewerben. Der Aussteller verpflichtet sich, bei seiner Anmeldung sein gesamtes Warensortiment anzugeben.
Die Anmeldung stellt für den Aussteller ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Ein Vertrag kommt jedoch nicht bereits durch die Abgabe der Anmeldung zustande, sondern erst, wenn der Veranstalter dem Aussteller den Vertragsschluss schriftlich bestätigt hat.

2.     Teilnahmebedingung
Bedingung für die Teilnahme am Kreativmarkt ist, dass sämtliche ausgestellten und zum Verkauf angebotenen Produkte zum überwiegenden Teil handwerklicher oder künstlerischer oder im weitesten Sinne kunstgewerblicher Natur sind. Der Verkauf von diskriminierendem Material ist untersagt.

Zugelassen sind gern auch Anbieter von Material, kunst-/handwerklichen Werkzeugen und Zubehör.
Am Markt können dabei sowohl gewerbliche oder freiberufliche Aussteller wie auch Hobbyaussteller teilnehmen. Für die Einhaltung von gegebenenfalls bestehenden steuer- und gewerberechtlichen Regelungen wie auch urheberrechtlicher Bestimmungen ist jeder Aussteller selbst verantwortlich.
Der Ausschank von Getränken und Speiseangebote bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

3.     Preise, Standflächen, Bezahlung
Die Standfläche beträgt in der Länge 3 Meter und in der Tiefe 2 Meter. Bei den Ständen handelt es sich um die reine Fläche. Tische, Regale, Stühle, Trennwände sind selbst mitzubringen.
Die Standmiete für ein Mindestmaß von 3 Metern Länge beträgt in Jena 120,- Euro für beide Markttage und in Ilmenau 99,- Euro.
Jeder weitere Meter kostet 40,- Euro in Jena und 33,- Euro in Ilmenau. Zusätzlich benötigte Standfläche für Mitmachangebote, Kinderbasteln, Schauvorführungen (neben dem kostenpflichtigen Mindestmaß von 3m) kann der Aussteller nach Absprache mit dem Veranstalter gegebenenfalls kostenlos in Anspruch nehmen.
Die Verteilung der Plätze erfolgt durch den Veranstalter, wobei dieser auf Wünsche des Ausstellers nur bedingt Rücksicht nehmen kann. Die Standnummer bzw. der Standplatz wird dem Aussteller unmittelbar vor der Veranstaltung mitgeteilt.
Die Miete wird fällig gegen Rechnungslegung. Sollte der Aussteller die in der Rechnung angegebene Zahlungsfrist von 14 Tagen nicht einhalten, ist der Veranstalter berechtigt, nach einer weiteren erfolglosen Mahnung vom Vertrag zurückzutreten, wobei Schadensersatzansprüche in diesem Falle vorbehalten bleiben.

4.     Bezug von Strom
Es besteht die Möglichkeit, Strom von 220 V Spannung bei einer maximalen Leistungsaufnahme von 500 Watt über einen Verteiler zu beziehen. Die Kosten hierfür sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Verlängerungskabel und gegebenenfalls benötigte Leuchtmittel sind eigens mitzubringen. Wir empfehlen eine Kabeltrommel von 50 m. Die Halle ist ausreichend beleuchtet. Eine zusätzliche Standbeleuchtung ist nicht nötig.

5.     Marktzeit / Auf- und Abbau
Marktzeit ist Samstag 11.00 – 18.00 Uhr, Sonntag 10.00 – 17.00 Uhr. Die Marktstände sind während der gesamten Marktzeit vom Aussteller/Mitaussteller zu besetzen.
Die gemieteten Flächen können zum Aufbau am Markttag ab 07.30 -10.30 Uhr vorher genutzt werden. Wer angemeldet ist, hat seinen Stand bis eine Stunde vor Marktbeginn zu beziehen. Danach erlischt die Reservierung und der Platz kann neu vergeben werden.
Der Abbau der Stände bzw. das Einpacken der Ware darf grundsätzlich erst nach Marktschluss am Sonntag ab 17.00 Uhr erfolgen und hat bis spätestens 19.30 Uhr abgeschlossen zu sein.
Wer seinen Stand vor 17 Uhr abbaut, verpflichtet sich zur Zahlung einer sofort fälligen Vertragsstrafe von 100,00 EUR.
Achtung: die Halle ist nicht zum Aus- und Einladen mit Kraftfahrzeugen befahrbar. Gegebenenfalls muss der Aussteller daher eigens für einen Hub- oder Handwagen oder anderweitige Hilfsmittel/Transporthelfer sorgen.
Parkplätze sind in der Nähe der Halle vorhanden. In Jena bitten wir die Aussteller nach dem Ausladen der Waren ausserhalb des dazugehörigen Parkplatzes zu parken um die wenigen Plätze für die Besucher frei zu halten.
Achtung: Müll ist vom Aussteller selbständig bis spätestens Sonntag, 19.30 Uhr zu entsorgen. Bei Zurücklassen von Müll verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung einer sofort fälligen Vertragsstrafe von 100,00 EUR.

6.     Vertragsrücktritt / Stornierung
Eine Absage durch den Aussteller ist bis zwei Monate vor Marktbeginn kostenlos zulässig. Bis einen Monat vor Marktbeginn beträgt die Stornogebühr 50% der Standgebühr. Im Falle einer späteren Stornierung wird grundsätzlich die volle Standmiete berechnet, ohne, dass ersparte Aufwendungen in Abzug gebracht werden können.

7.     Haftung / Schadenersatz
Das Betreten, sowie das Befahren des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungshallen sowie das Befahren der Parkplätze geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es ist somit jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigung die dem Standinhaber oder Dritten während, vor oder nach der Veranstaltung entstehen (Parkplatzbenutzung eingeschlossen).
Dem Standinhaber wird dringend angeraten, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Sollte der Standmietvertrag aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, nicht zustande kommen, so erhält der Standplatzmieter seine gezahlte Standmiete abzüglich der bereits entstanden Kosten zurück. Der Standplatzmieter hat kein Recht auf Erstattung bereits entstandener Kosten, oder eventueller Gewinnverluste. Muss der Veranstalter die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. behördliche Anordnung oder Unwetter absagen, oder früher beenden, so hat der Standmieter kein Recht auf Rückerstattung der Standmiete.

8.     Foto- Film- und Presseerlaubnis
Der Veranstalter ist berechtigt während des Marktes zu fotografieren zu filmen und das Material für eigene Werbezwecke (Homepage, Facebook, Druckerzeugnisse etc.) zu verwenden. Dasselbe gilt für Pressevertreter.

9.     Sonstiges / Hausordnung
Rauchen sowie der Umgang mit offenem Feuer, brennenden Kerzen, Räucherstäbchen etc. sind in der Veranstaltungshalle und dessen Nebengebäuden/Sanitärbereich untersagt.

Wer während der Marktzeit die Halle verlässt, benutzt bitte den Haupteingang.

Die im Halleneingangsbereich aushängende Hausordnung ist einzuhalten.
Gerichtsstand ist Jena.


Stand der Bedingungen Januar 2017